Sat­zung FÖV

Der „För­der­ver­ein Grund­schu­le Mainz-Lau­ben­heim e. V.“ mit Sitz in Mainz-Lau­ben­heim, Longchamp­platz 2, ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke iSd Abschnitts „steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke“ der Abga­ben­ord­nung. Er soll beim Amts­ge­richt Mainz im Ver­eins­re­gis­ter ein­ge­tra­gen wer­den. Geschäfts­jahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Ver­eins ist die För­de­rung von Bil­dung und Erzie­hung, die Kon­tak­te zur Schu­le auf­recht zu erhal­ten sowie die Schu­le finan­zi­ell, mate­ri­ell und ideell zu unter­stüt­zen. Er ist selbst­los tätig und ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke. Die Mit­tel des Ver­eins dür­fen nur für die sat­zungs­mä­ßi­gen Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Die Mit­glie­der erhal­ten kei­ne Zuwen­dun­gen aus Mit­teln des Ver­eins. Es darf kei­ne Per­son durch Aus­ga­ben, die dem Zweck des Ver­eins fremd sind, oder durch unver­hält­nis­mä­ßig hohe Ver­gü­tun­gen begüns­tigt werden.

Mit­glie­der kön­nen Eltern der Schul­kin­der sowie Freun­de und Gön­ner der Grund­schu­le Mainz-Lau­ben­heim wer­den. Die Auf­nah­me erfolgt durch schrift­li­che Bei­tritts­er­klä­rung. Die Mit­glied­schaft endet durch schrift­li­che Aus­tritts­er­klä­rung, Tod, Aus­schluss auf­grund eines Vor­stands­be­schlus­ses, Bei­trags­rück­stand von mehr als 12 Mona­ten. Der Aus­tritt kann nur zum Ende des Geschäfts­jah­res erfol­gen. Über eine Ehren­mit­glied­schaft ent­schei­det der Vor­stand einstimmig.
Die Höhe des Mit­glieds­bei­trags wird durch Beschluss der ordent­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung fest­ge­setzt. Es kön­nen auch Spen­den für den Ver­ein geleis­tet wer­den, für die auf Wunsch Spen­den­quit­tun­gen aus­ge­stellt wer­den. Bei­trä­ge und Spen­den wer­den stets zum 1. Werk­tag im April per Last­schrift ein­ge­zo­gen. Die­se Ter­min­fest­le­gung gilt als pre-noti­fi­ca­ti­on im Rah­men des SEPA Lastschriftverfahrens..
Das Ver­eins­ver­mö­gen dient aus­schließ­lich den in §2 genann­ten Zwe­cken. Kein Mit­glied hat Anspruch auf das Ver­eins­ver­mö­gen, auch nicht im Fal­le sei­nes Aus­tritts oder bei Auf­lö­sung des Vereins.
Die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung fin­det jähr­lich ein­mal, spä­tes­tens 6 Wochen nach Ende der Som­mer­fe­ri­en statt. Die Ein­la­dung erfolgt unter Anga­be der Tages­ord­nung über an die Schü­ler aus­ge­hän­dig­te Eltern­brie­fe, Aus­hang in der Schu­le sowie die Inter­net-Sei­te der Schu­le. Sie nimmt u.a. den Kas­sen­be­richt ent­ge­gen und wählt den Vor­stand. Die Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung bedür­fen der ein­fa­chen Mehr­heit der gül­tig abge­ge­be­nen Stim­men, soweit nicht das Gesetz oder die­se Sat­zung eine grö­ße­re Mehr­heit vor­schreibt. Die Beschlüs­se der Mit­glie­der­ver­samm­lung (auch einer außer­or­dent­li­chen) sind zu Beweis­zwe­cken zu pro­to­kol­lie­ren. Die Nie­der­schrift soll spä­tes­tens inner­halb von zwei Wochen erfol­gen. Dabei sol­len Ort und Tag der Ver­samm­lung sowie Art und Ergeb­nis der Abstim­mun­gen ange­ge­ben wer­den. Die Nie­der­schrift muss vom Schrift­füh­rer sowie dem 1. und 2. Vor­sit­zen­den unter­zeich­net wer­den. Ihr sind die Bele­ge über die Ein­be­ru­fung als Anla­gen bei­zu­fü­gen. Die Nie­der­schrift ist auf­zu­be­wah­ren und jedes Mit­glied hat jeder­zeit das Recht der Einsichtnahme.
Eine außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung ist unter Anga­be der Tages­ord­nung mit einer Frist von 14 Tagen vom Vor­stand schrift­lich ein­zu­be­ru­fen, wenn sie min­des­tens 10 Pro­zent der Mit­glie­der unter Anga­be der Grün­de ver­langt oder von der Mehr­heit der Vor­stands­mit­glie­der bean­tragt wird.
Der Vor­stand besteht aus: der/dem 1. Vor­sit­zen­den, der/dem stell­ver­tre­ten­den Vor­sit­zen­den, der/dem Schriftführer/in, der/dem Kassenwart/in und der/dem jeweils amtie­ren­den Schulleiter/in kraft ihres/seines Amtes. Der 1. Vor­sit­zen­de und der stell­ver­tre­ten­de Vor­sit­zen­de und der Kas­sen­wart sind Vor­stand im Sin­ne des BGB (zur gericht­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Ver­tre­tung des Ver­eins). Jeweils 2 von ihnen gemein­sam sind zur Ver­tre­tung des Ver­eins befugt. Der Vor­stand wird von der Mit­glie­der­ver­samm­lung für die Dau­er von 2 Jah­ren gewählt. Eine Wie­der­wahl ist mög­lich. Vor­stands­mit­glie­der kön­nen auch vor Ablauf der Wahl­pe­ri­ode aus­schei­den oder durch eine außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung abbe­ru­fen wer­den. Schei­det ein Vor­stands­mit­glied aus, ist das in sei­nem Besitz befind­li­che Ver­mö­gen des Ver­eins inkl. aller Geschäfts­un­ter­la­gen ohne Auf­for­de­rung unver­züg­lich an den Ver­ein zurück­zu­ge­ben. For­de­run­gen an den Ver­ein kön­nen nicht auf­ge­rech­net wer­den. Schei­det ein Vor­stands­mit­glied wäh­rend der Amts­zeit aus, kann der Gesamt­vor­stand ein Ersatz­mit­glied für die rest­li­che Amts­dau­er des Aus­ge­schie­de­nen wählen.
Die Auf­lö­sung des Ver­eins kann nur in einer außer­or­dent­li­chen Mit­glie­der­ver­samm­lung mit Drei­vier­tel­mehr­heit beschlos­sen wer­den. Bei Auf­lö­sung des Ver­eins oder bei Weg­fall steu­er­be­güns­tig­ter Zwe­cke fällt das Ver­mö­gen des Ver­eins an die Grund­schu­le Mainz-Lau­ben­heim, die es unmit­tel­bar und aus­schließ­lich für die Grund­schu­le Mainz-Lau­ben­heim im Sin­ne von § 2 die­ser Sat­zung zu ver­wen­den hat.
Die Sat­zung in der jet­zi­gen Form wur­de auf der Mit­glie­der­ver­samm­lung am 04.10.2021 verabschiedet.
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Gerne sind wir für Ihre Anliegen jeglicher Art hier zu erreichen:
foev.gs.laubenheim@gmail.com

Lukas, 4c

Der Kreis ist eine
geometrische Figur,
bei der an allen
Ecken und Enden
gespart wurde.

Isa­bell, 3b

Niemand ist perfekt,
deswegen
haben Bleistifte
Radiergummis !

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