In den offiziellen Verlautbarungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung und in den Medien sind für nach den Osterferien Selbsttests an den Schulen angekündigt. Das genaue Verfahren hierzu ist uns derzeit noch nicht bekannt.
Auf der Seite https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schulen/ sollen nach und nach weitere Informationen eingestellt werden. Hier finden Sie bereits jetzt die Hinweise zum Datenschutz sowie die Einwilligungserklärung für die Durchführung der Selbsttests.
Diese, sowie ein offizielles Landesanschreiben können ebenso von unserer Internetseite unter „Formulare“ in unserem Download-Center heruntergeladen werden:
» Download Center
Außerdem finden Sie hier auch unter „Elternbriefe“ den letzten Elternbrief vom 24.03. mitunter zu diesem Thema.
Helfen können Sie uns allen hierbei, wenn Sie – sollten Sie der Selbsttestung ihrer Kinder zustimmen – in den Ferien die Einwilligungserklärung ausfüllen und diese Ihrem Kind am ersten Schultag nach den Ferien (Mittwoch, 07.04.21) mitgeben, damit wir zügig mit den Tests starten können. Zur Vorbereitung – hier können Sie Ihr Kind gut unterstützen! – empfiehlt das Bildungsministerium u.a. dieses Video: https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest/
Sollte es an unserer Schule Personen geben, die positiv getestet wurden, gibt es folgende, festgelegte weitere Vorgehensweise:
- Telefonat mit dem Gesundheitsamt. Hier erfolgt die Absprache, ob und wenn ja, welchePersonengruppen in Quarantäne gesetzt werden.
- Das Gesundheitsamt bereitet für diese Personen gesonderte Anschreiben vor.
- Bei einer positiven Testung durch einen Selbsttest in der Schule soll unverzüglich einaufwändigerer PCR-Test erfolgen.
- Ist von einer positiven Testung eine ganze Klasse bzw. Klassengruppe betroffen, werdendie Lehrer informiert, die sich ihrerseits dann mit den Klassenelternsprechern in Verbindung setzen. Weitere Informationsschreiben werden seitens der Schulleitung für die Betroffenen erstellt.
- Betrifft ein solcher Fall die Betreuung werden die Betreuer/der Vorstand des Fördervereins informiert.
- Es werden Listen zur Weitergabe an das Gesundheitsamtes erstellt und der SEB informiert. Sollten Sie kein Schreiben erhalten, heißt dies, dass Ihr Kind keinen innerschulischen Kontakt zur betroffenen Person hatte und es folglich keinen Grund zur Sorge gibt. Die privaten Kontakte werden vom Gesundheitsamt bei den betroffenen Personen bzw. deren Erziehungsberechtigten separat abgefragt.Aus Datenschutzgründen werden wir keine Namen von Betroffenen weitergeben. Bislang ist es trotz einzelner positiver Tests bei Mitgliedern der Schulgemeinde (Schülerinnen und Schülern sowie und Lehr- und Betreuungspersonal) nach unserem Kenntnisstand nicht zu einer Ansteckung innerhalb unserer Schule gekommen.